LR pixel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Networks PR (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

1. Angebot

Ein Angebot des Auftragnehmers erfolgt freibleibend und ist maximal 60 Tage gültig. Vom Auftragnehmer erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Alle kalkulierten Preise werden netto exklusive der geltenden Mehrwertsteuer abgegeben.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form (postalisch, per E-Mail oder per Fax) erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 50% der Angebotssumme werden als Vorauszahlung fällig. Der restliche Betrag wird in Teilbeträgen je nach erbrachten Leistungen fällig. Sollte die Website 3 Monate nach Auftragsbeginn aufgrund von nicht erbrachten notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht online gestellt werden können, wird der Restbetrag sofort in einer Summe fällig.

Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum zahlbar und ohne Abzug fällig. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer stellt danach zusätzlich die Mahngebühren in Rechnung. Pro Mahnung betragen diese 5,-Euro, ab der 3. Mahnung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzlich entstehende Kosten des Inkassos dem Auftraggeber vollumfänglich zu verrechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum des Auftragnehmers.

5. Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Auftragnehmer erstellte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Designs, Logos) bleibt allein beim Auftragnehmer. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte in dem Umfang, der für die gewöhnliche Verwendung geeignet und bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Die Weitergabe von bearbeitbaren Entwurfsdaten (sog. “offene” Daten) an den Auftraggeber erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung oder Bezahlung. Dies bedarf der Schriftform.

6. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen u.ä. durch den Auftraggeber gilt die Lieferzeit jeweils als unterbrochen. Diese Zeitspanne wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer verzögern, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Tagen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

7. Inhalte von Print-Publikationen und Webseiten

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt sowie dessen Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung und Schadenersatz für Schäden, die aus Falschaussagen auf Prints oder Webseiten resultieren. Hiermit befreit sich der Auftragnehmer von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der vom Auftragnehmer erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit.

8. Darstellung und Browser-Versionen

Im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) bestehen seitens des Anwenders individuelle Einstellungsmöglichkeiten, welche die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die Browser haben ebenfalls zum Teil unterschiedliche Darstellungsarten und Versionen. Der Auftragnehmer übernimmt deshalb keine Gewähr für identische Darstellungen in allen Browsern. Der Auftragnehmer übernimmt nur Gewähr auf die Funktionalität programmierter Webseiten der zum Zeitpunkt der Online-Schaltung existierenden Browser-Versionen.

9. Suchmaschinen

Einträge in Suchmaschinen werden in Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.

10. Korrekturen

Korrekturen und Änderungswünsche, soweit diese 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird der Kunde im Voraus informiert und diese werden mit ihm abgestimmt. Korrekturen bedürfen in der Regel der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Geht in einer Frist von 20 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Beanstandung ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

11. Haftungsausschlüsse

Für Aufträge, aus denen eventuelle Rechtsverletzungen (wie Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzungen etc.) hervorgehen können, ist der Auftragnehmer dann nicht zur Markenrecherche im Vorfeld verpflichtet, wenn der Aufwand und die Kosten dafür nicht im Verhältnis (d.h. kostendeckend) zum Auftragshonorar stehen. Hierfür kann jedoch eine gesonderte mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen werden.
Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

12. Nach Fertigstellung

Nach Veröffentlichung der Webseiten des Auftraggebers im Internet ist dieser verpflichtet, eventuelle Mängel innerhalb von 20 Tagen an den Auftragnehmer mitzuteilen. Der Tag der Veröffentlichung wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung umgehend mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seines Auftrages und stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Bei Nichtbegleichung von Rechnungen oder Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Webseite des Auftraggebers bis zur Rechnungsbegleichung vom Netz nehmen.

13. Kennzeichnung

Der Auftragnehmer kann auf allen Medien in geeigneter Weise auf seine Urheberschaft hinweisen.

Website CheckAktion leere Stühle